verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 07.10.2024, 15:11:21
> > Nix ist's! Nur bei Namen ist der Apostroph erlaubt, bei solchen,
> die
> > auf "s" enden, sogar Pflicht: Das Auto des Markus => Markus' Auto.
> > Ansonsten steht "s" ohne Apostroph für Plural oder Genitiv eines
> > Substantivs, Auslassungen und Substantivierungen
> mit
> > "-sche" - aber amtlich!
>
>
> Dann ist das hier ja alles Lug und Trug... der Deppen-Apostroph ist doch
> jener, welcher fälschlicherweise beim Plural verwendet wird. Jetzt bin ich
> aber endteuscht.
Na dann: Lieber mit Fug und Recht als mit Lug und Trug!
Soeben für alle Enttäuschten ausgegraben - ein Comedy-Star im aufstierg
http://www.youtube.com/watch?v=Jc5b2H3beYQ
Und wenn's zu arg weh tut: Trinke mer noch Einer ...
--
Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.
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