Adi G. schrieb am 01.November.2020, 01:01:16 in der Kategorie ot.politik
Versandapotheken dürfen keine zusätzlichen Rabatte gewähren
ARD-Videotext von gestern:
Ratgeber: Nachrichten
Keine Rabatte von Versandapotheken
Versandapotheken dürfen gesetzlich Ver-
sicherten künftig keine Rabatte mehr
auf rezeptpflichtige Arzneimittel ge-
währen. Dies legt das Gesetz zur Stär-
kung der Apotheken vor Ort fest, das im
Bundestag beschlossen wurde. Damit gilt
für gesetzlich Versicherte künftig der
gleiche Preis - egal, ob sie die Medi-
kamente im Geschäft oder über eine EU-
Versandapotheke beziehen.
Den Apotheken wird zudem dauerhaft die
Möglichkeit gegeben, im Wege des Boten-
dienstes einen Zusatzbetrag in Höhe von
2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erhe-
ben.
Na endlich!
Die Rosinenpickerei seitens der VS-Apos und deren Kunden hat endlich ein Ende und die Stellung der Apotheke vor Ort wird gestärkt!
LG
Adi
Versandapotheken dürfen keine zusätzlichen Rabatte gewährenAdi G. - 01.November.2020, 01:01:16 - (ot.politik)