Das gesetzliche Vermummungsverbot wurde ja bereits durch die anlass-/situations-bezogene Maskenpflicht (Einkauf, ÖPNV, Sicherheitsabstand nicht gewährleistet) angeknabbert. Nun stellt sich die ernste Frage: Wie sieht's beim Autofahren mit nicht verwandten Fahrgästen aus (Sicherheitsabstand), und kann man als Fahrer/in per Maskierung einer Radarfalle das "Ätschegäbele" zeigen?
Regeln für Schutzmasken im Auto