> > Das geht eigentlich nicht. Das Brandschutzgutachten ist neben dem
> > Eingabeplan Teil des Genehmigungsverfahrens.
> >
> > Wird nachträglich geändert erlischt dieses Genehmigungsverfahren bzw
> im
> > privaten Bereich die Baugenehmigung.
>
> 1.) Ach wäre das schön, wenn "ein Eingabeplan" ein Bauantrag ist.
Er ist Teil des Bauantrages
> 2.) So schnell "erlischt" kein Genehmigungsverfahren!
> Nachtrag geht immer und dann werden dafür Fristen gesetzt,
> bis die geänderten Unterlagen vollständig nachgereicht sind.
Deswegen Genehmigingsverfahren ( das auch Monate oder Jahre fortgeführt werden kann)