Hallo,
laut Kostenvoranschlag unseres Solateurs soll der Schaltschrank und dessen Installation mehrwersteuerpflichtig sein.
Ich habe aber im §12 Abs. 3 des UStG (Umsatzsteuergesetz) eine Anwendungsempfehlung (1) gefunden, die dem widerspricht.
UStG §3
Dort ist der Schaltschrank als Nullsteuerartikel aufgeführt.
Weiß da jemand was Näheres?
LG
Adi