> ... wenn der Strafzettel kommt, auch gleich zum Anwalt rennen
"keine Winterreifenpflicht in DE" ist ja nicht ganz richtig. Laut
§2 Abs. 3a StVO gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht mindestens für mehrspurige Fahrzeuge exklusive Sondervarianten.
Strafzettel ist dabei das geringste Problem. Bei einem Unfall mit einem Pkw kann sich die Versicherung deshalb je nach Art und Tarif auf grobe Fahrlässigkeit berufen und Leistungen teilweise oder ganz verweigern.