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Nachricht aus dem Archiv

sansnom schrieb am 11.September.2022, 18:11:59 in der Kategorie nt.netz-treff

Erdbeben in der Region Mülhausen/F.

Wenn es rechtlich getrennte Flurstücke sind, muss man die Häuser
trennen (Bodenplatte, Wände, etc)
Steht das Doppelhaus (oder die Reihenhäuser) auf einem Flurstück,
dann muss man auch heutzutage nichts trennen.
Dann wird eine Bodenplatte gemacht und die Haustrennwand kann
theoretisch eine einschalige 24-er Wand sein, wobei die Wand eine
hohe Dichte haben muss (schützt gegen "Luftschall").
Die hohe Dichte ist allerdings schlecht gegen "Körperschall".
Letztlich sind Eigentumswohnungen im Mehrfamwhs ja auch
mit durchgehenden Decken und nur durch einschalige Wände
getrennt.
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