Wer, wie ich, seinen Führerschein schon ein paar Jahrzehnte hat und zwischen 1952 und 1958 geboren ist, muss
vor dem 19. Januar 2022 seinen Führerschein umtauschen! Das ist gar nicht mehr so lange hin. Man braucht dazu u.a. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm). Der
Das Landratsamt Bodenseekreis informiert darüber in geradezu vorbildlicher Weise, so dass ich das einmal teilen möchte. (Was ich bei meinem Landratsamt Konstanz dazu finde, vergessen wir lieber ganz schnell.)
Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit - man kann dann seine Befähigung zum Fahren nicht mehr nachweisen.
Zumindest gilt das in Deutschland...
Schönen Gruß
Karsten