Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 08.October.2021, 21:24:44 in der Kategorie verkehr.kfz

Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht!

Wer, wie ich, seinen Führerschein schon ein paar Jahrzehnte hat und zwischen 1952 und 1958 geboren ist, muss vor dem 19. Januar 2022 seinen Führerschein umtauschen! Das ist gar nicht mehr so lange hin. Man braucht dazu u.a. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm). Der Das Landratsamt Bodenseekreis informiert darüber in geradezu vorbildlicher Weise, so dass ich das einmal teilen möchte. (Was ich bei meinem Landratsamt Konstanz dazu finde, vergessen wir lieber ganz schnell.)

Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit - man kann dann seine Befähigung zum Fahren nicht mehr nachweisen.


Zumindest gilt das in Deutschland...

Schönen Gruß
Karsten
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz