fuchsi schrieb am 17.October.2018, 12:21:20 in der Kategorie verkehr.kfz
Strafe wegen fehlenden Markenemblems?
auch die öst. Straßenverkehrsordnung kennt diese Regelung nicht.
Steht im KFG (Kraftfahrzeuggesetz) drin, dass ein zugelassenes Fahrzeug Hersteller und Typenbezeichnung benötigt. Allerdings reicht da ein Typenschild, wie es normalerweise über de Kühler im Motorraum montiert ist.
Die anfangs erwähnte Geschichte ist eine uralter Gegebenheit, bei der auch bereits 2014 der Berufung stattgegeben wurde.