rstilz schrieb am 26.April.2018, 00:19:17 in der Kategorie ot.haushalt
Garantiefrage
> Ich habe vor gut 2 Jahren ein Fritzfon beim M-Markt gekauft. Nach einem > Jahr wurde es wegen eines Defektes getauscht und das auch auf dem > originalen Kassenzettel vermerkt. Jetzt war das Teil wieder defekt. Aber > ein erneuter Tausch oder überhaupt ein Garantiefall wurde abgelehnt. Die > Garantie würde sich durch den Austausch nicht verlängern. Stimmt das? Ich > habe da schon anderes gelesen und eigentlich ist es doch auch unlogisch.
IMHO ist es so, dass sich die (gesetzliche) Gewährleistung auf das *ausgetauschte" Bauteil wieder neu beginnt zum Austauschzeitpunkt "X". Ist später ein anderer Teil defekt (ausserhalb der Gewährleistung+X) gibt es keine "Verlängerung". Ist es das gleiche Bauteil, dann schon.
Quintessenz ist wohl dass im Minimalfall der Hersteller dafür Sorge tragen muss dass alle Komponenten mindestens 6 Monate "durchhalten". Danach gilt Beweislastumkehr was regelmäsig im Streitfall in keinem sinnvollen Verhältniss zum Gegenwert steht.