Karsten Meyer schrieb am 27.February.2018, 11:40:05 in der Kategorie ot.politik
Ist Österreich noch ein Rechtsstaat?
> Mit "Rechtsstaat" hat dass nix zu tun, das ist fast schon Beamtenwillkür!
Aber genau das verstehe ich unter "Rechtsstaat"!
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“
Klaus Stern, aus
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat