> Der im Laden ausgezeichnete Preis ist nur ein Preisvorschlag - das ist
> nicht der rechtsgültige Verkaufspreis.
> Entscheidend ist der Preis der an der Kasse verlangt wird bzw im
> Kassensystem hinterlegt ist.
>
> Rechtsgültig wird dies, da du diesem Preis widersprechen kannst indem du
> die Ware dann ggf. nicht erwirbst.
Ist IMHO unlauterer Wettbewerb und verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Der Kunde hat zwar keinen Rechtsanspruch auf den günstigeren Preis, der Händler handelt aber ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Zeitungsartikel
> Bei Metro und co war das oft der Fall, daß auf dem Kassenbeleg ein
> deutlich anderer Preis stand, der teilweise aber auch preiswerter war, als
> der ausgezeichnete Preis.
Bei Gewerbekunden (formal kaufen bei Metro nur Gewerbetreibende) mag das zulässig sein.