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#162028

wurpser

21.09.2009, 18:13:19
(editiert von wurpser, 21.09.2009, 18:13:37)

Durchgefallen (ed) (verkehr.zweirad)

Warum gilt in der praktischn Prüfung als durchgefallen, wer nicht von seinem Vorfahrtsrecht gebrauch macht und satt dessen jemanden durchlässt?

#162030

baermaus zur Homepage von baermaus

Wien,
21.09.2009, 18:19:15

@ wurpser

Durchgefallen

> Warum gilt in der praktischn Prüfung als durchgefallen, wer nicht von
> seinem Vorfahrtsrecht gebrauch macht und satt dessen jemanden durchlässt?

Vielleicht weil ein solches Verhalten auch bedeuten könnte, dass man sich nicht sicher ist, ob man jetzt Vorfahrt hat oder nicht...

--
...Ich weiss, dass ich nichts weiss... aber damit weiss ich ja schon was...
[image]

#162031

wurpser

21.09.2009, 18:26:17
(editiert von wurpser, 21.09.2009, 18:26:50)

@ baermaus

Durchgefallen (ed)

Ja, da hast du wohl Recht. Ansonsten hätte der Motorradfahrer (weil unsicher in welcher Richtung es weitergeht) ihn mit deutlichen Handzeichen Vorfahrt gewähren müssen...
Tja, Pech gehabt. :-(

#162034

Karsten Meyer zur Homepage von Karsten Meyer

Konstanz am Bodensee,
21.09.2009, 18:30:08

@ wurpser

Durchgefallen

> Warum gilt in der praktischn Prüfung als durchgefallen, wer nicht von
> seinem Vorfahrtsrecht gebrauch macht und satt dessen jemanden durchlässt?

Das \"Warum\" kann ich nicht beantworten, aber ich finde es richtig. Solches Verhalten trägt nämlich zur Verkehrsunsicherheit bei. Wie z.B. auch das sofortige auf-die-linke-Spur-wechseln auf der Autobahn, sobald erkennbar wird, dass jemand einfahren will.

Schönen Gruß,
Karsten

--
Ich bin sehr aktiv bei facebook, wo ich vor allem Fotos zeige und mich in Gruppen über alles mögliche, insbesondere meine Heimatstadt Konstanz austausche.

#162049

Hausdoc

Green Cottage,
21.09.2009, 19:09:26

@ wurpser

Durchgefallen

> Warum gilt in der praktischn Prüfung als durchgefallen, wer nicht von
> seinem Vorfahrtsrecht gebrauch macht und satt dessen jemanden durchlässt?

Weil er den nachfolgenden Verkehr behindert....?

--
Gruß Hausdoc

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#162076

manes zur Homepage von manes

Köln,
21.09.2009, 21:19:30

@ wurpser

Durchgefallen

Hallo!

> Warum gilt in der praktischn Prüfung als durchgefallen, wer nicht von
> seinem Vorfahrtsrecht gebrauch macht und satt dessen jemanden durchlässt?

Der Verzicht auf das Vorfahrtsrecht kann für sich alleine eigentlich nicht zum Durchfallen geführt haben.
Zum einen ist es ja \"nur\" ein Recht, keine Pflicht. Zum anderen gibt es zahlreiche Urteile, die indirekt bestätigen, dass man auf dieses Recht durchaus verzichten kann, z.B. auf http://www.siegmund-online.de/sgvd/rechtsprech.htm

Wenn nur ein solcher Verzicht erfolgt ist, ohne dass dadurch anderweitig ein Verstoß erfolgt ist, wäre somit m.E. die Entscheidung, durchfallen zu lassen, nicht richtig und deshalb wohl durchaus anfechtbar.

Gruß
Manes

--
Also wenn ich ehrlich sein sollte, müsste ich lügen!

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