verfaßt von fuchsi , Niederösterreich, 18.03.2024, 14:56:01
Ist in Österreich genau andersrum. Hier gilt die Widerspruchslösung.
Man ist (natürlich nur im Todesfall) generell potentieller Organspender, außer man trägt sich zu Lebzeiten in die Widerspruchsliste ein.
Achtung: das gilt prinzipiell auch für in Österreich verstorbene Ausländer. Inwieweit die aber tatsächlich als Spender herangezogen werden, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nur, wenn tatsächlich nur seltene Spendereigenschaften passen müssen.
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