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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 18.February.2018, 18:46:08 in der Kategorie ot.haushalt

Handwerker - Frist für Rechnung?

Eben, deshalb mal freundlich die ausstehende Rechnung reklamieren.
Wenn ich was von einem örtlichen Handwerker machen lasse, was letztes Jahr öfter vor kam, dann zahle ich die Rechnung nach Erhalt umgehend.
Außer es gab Grund zur Reklamation, aber das aber noch nicht vor.
Und ich suche meist auch Handwerker aus dem Ort oder näherer Umgebung, denn 1. gibt es da rel. viele kleine und größere Handwerksbetriebe und 2. fallen die Anfahrkosten niedrig aus.
Der nächste Handwerke der wohl anrückt, ist ein Zimmermann, der mir die vergammelden Balken Vorne und Hinten an den Schräger ersetzt.
Vorne ist einer ist sichtbar vergammelt, der von der Gegenüberliegenden Seite sieht auch nicht mehr so gut aus und wenn ich schon dabei bin, lass ich die 2 an der Hinterseite ebenfalls ersetzten.
Dann ist wieder 10 Jahre Ruhe und ob dann die Gerätehütte noch steht, weis ich dann nicht.
Bis auf diese Balken ist die noch gut in Schuß, gehört mal wieder gestrichen, aber das ist Geschäft für Frühjahr/Frühsommer und kann ich selber erledigen.
Der Flieder gehört mal wieder richtig gestutzt, da muss auch ein Gärtner oder so ran.
Der wird mir zu Groß, da gehören einige Äste weg, auch wenn er dann erst wieder im kommenden Jahr Blüht, das ist kein Problem.
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