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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 17.February.2018, 21:30:51 in der Kategorie ot.haushalt

Handwerker - Frist für Rechnung?

> Gerade kleine "One-Man-Shows" haben oft kein oder zu wenig Büropersonal.

so klein ist der Laden nicht. Ich hab mit 3 verschiedenen Büro-Damen gesprochen, allein im Kundendienst (Wartung installierter Anlagen) sind laut Webseite 8 Techniker im Einsatz, 10 Meister + 30 Gesellen + einige Azubis für die Montage.

> Leute die Handwerker nicht bezahlen tun dies mit Vorsatz.

Ich habe nicht vor, die Rechnung nicht zu bezahlen. Selbst wenn sie erst nach der Verjährungsfrist käme.

Die Rechnung vom Glaser hab ich noch abends online beglichen, nachdem ich überprüft hatte, daß sie mit dem Angebot übereinstimmt.

Nur - ohne Rechnung kann ich nicht zahlen. Der eine der Monteure hat mir bei der Montage noch gesagt, daß er zwei Teile extra gebraucht hat, die nicht auf dem Angebot standen - weil der obere und der untere Anschluß bei zwei Heizkörpern nicht exakt übereinander, sondern um ca. 2 Zentimeter versetzt sind (Stand im Angebot auch drin, daß ggf. zusätzlich benötigtes Material extra zu zahlen ist). Und an einer Stelle wurde ein anderer Nippel benötigt, weil der Kollege, der für die Angebots-Erstellung bei mir war, das abweichende Gewindemaß (warum auch immer das anders ist) bei einem vorhandenen Anschluß nicht berücksichtigt hatte.

Ich kenne also den exakten zu zahlenden Betrag nicht. Und wenn ich einfach so schon mal den Betrag aus dem Angebot überweise, ohne eine Rechnungsnummer im Verwendungszweck, können die das buchhaltungsmäßig nicht zuordnen, und es entsteht auch Mehraufwand wegen der Rest-Zahlung.
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