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Nachricht aus dem Archiv

Berny schrieb am 17.February.2018, 11:58:17 in der Kategorie ot.haushalt

Handwerker - Frist für Rechnung?

> Ich dachte, es wären 30 Jahre?
Nee, das gilt nur für Titel. Im vorliegenden Fall gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren.
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