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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 29.December.2017, 21:47:59 in der Kategorie ot.haushalt

Vordruck messen

> Auch zu dieser Zeit war ein
> Kappenventil
> Stand der Technik - und demnach noch nie verboten.

absperrorgane im MAG-Strang waren lange zeit verboten - ers, als irgendeiner der einschlägigen hersteller (IIRC Oventrop) ein passendes Kappenventil für kleinanlagen brachte, wurde es das was du "Stand der Technik" nennst. Also etwa Ende der 80er.

>
> Das Fehlen eines Kappenventiles ist ein Installationsfehler

Heute ja.

> Bauträger "vergessen" es gern aus Kostengründen - und müssen es dann doch
> nachrüsten...

Es wird auch von alten Sturköpfen der Installation "vergessen" ... ;)
Mein alter Herr(1) wollte das trotz des Hinweises von mir nicht verbauen, eben mit der B egründung, dass in die MAG-leitung kein Absperrorgan gehöre... Nunja, jetzt bin ich Chef im haus und lass das machen.
Ebenso werde ich die installation dahingehend ändern lassen, dass ein evtl. nötiges Nachfüllen deutlich leichter vonstatten geht, als derzeit ... und bei der Gelegenheit die dazu vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen installiert werden.
Derzeit geschieht das nachfüllen aus unserem WW-speicher per EÄPDM-Schlauch, der an einen entsprechenden Hahn in der anlage angeschlossen is (leider permanent - die Stelle ist so blöde erreichbar, man muss dazu unter die anlage kriechen - dass man den Schlauch nicht jedesmal an- und abschrauben möchte. Und ja, ich weiss, dass das so schon lange nicht mehr zulässig ist)

Volker

(1) ist Installateur- und HZ-Bau meister. Hat sich aber praktisch seit Ende seiner Tätigkeit bei den hiesigen Stadtwerken nicht mehr "auf dem Laufenden" gehalten, mich aber trotzdem beim einbau der aktuellen Anlage (vor 10 Jahren) überstimmt.
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