> Meine Heizungsanlage wurde zu einem Zeitpunkt errichtet, an dem genau das
> nicht statthaft war, sich also keine Absperrorgane in dem zum MAG führenden
> Strang befinden durften.
Ts...ts....
Auch zu dieser Zeit war ein
Kappenventil Stand der Technik - und demnach noch nie verboten.
Das Fehlen eines Kappenventiles ist ein Installationsfehler
Bauträger "vergessen" es gern aus Kostengründen - und müssen es dann doch nachrüsten...