Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 23.September.2017, 13:54:00 in der Kategorie verkehr.kfz

Wortlaut des neuen "Handyverbots"?

> > §23 StVO Abs 1a gilt
> unverändert. Nur das Strafmaß wurde geändert
>
> Ach so - dann ist es ja weiterhin nicht explizit verboten, eine Kamera
> während der Fahrt zu benutzen.
>

Das soll mit der Neuformulierung ebenfalls verboten werden.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz