neanderix schrieb am 23.September.2017, 13:54:00 in der Kategorie verkehr.kfz
Wortlaut des neuen "Handyverbots"?
> > §23 StVO Abs 1a gilt > unverändert. Nur das Strafmaß wurde geändert > > Ach so - dann ist es ja weiterhin nicht explizit verboten, eine Kamera > während der Fahrt zu benutzen. >
Das soll mit der Neuformulierung ebenfalls verboten werden.