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Nachricht aus dem Archiv

Howie schrieb am 23.September.2017, 13:12:49 in der Kategorie verkehr.kfz

Wortlaut des neuen "Handyverbots"?

> > Ich bin allerdings schon vor längerer Zeit einmal von einer
> Polizeistreife
> > angehalten und ermahnt worden, weil ich ein tragbares GPS von Garmin
> > während der Fahrt in der Hand gehalten habe. Begründung so sinngemäß:
> Das
> > "Handyverbot" gelte auch für alle elektronischen Geräte, die man während
> > der Fahrt in der Hand halten würde, weil sie ablenken würden.
>
>
> Genau diesen Fall hatte ich auch mal.
>
> In der StVO ist aber explizit von Mobil - und Autotelefon die Rede.
>
> Alle anderen Geräte dürfen während der Fahrt nach herzenslust bedient
> werden.
>
> Da kann der Hr. Polizist meinen was er will.

Deshalb wohl auch nur die "Ermahnung".
Aber im Prinzip kann man dieses Verbot unendlich erweitern: Vom Getränkedosen öffnen über Zigaretten aus der Packung ziehen bis hin zum Butterbrot essen. Es gibt so viele Tätigkeiten, die zum einhändigen Autofahren mit einem hohen Ablenkungsfaktor führen. Aber das muss man hier jetzt nicht vertiefen...
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