_panograf_[Gast] schrieb am 18.August.2017, 15:57:27 in der Kategorie verkehr.kfz
Nochmal zum Verständnis
> Wenn die meisten Radler mal den seitlichen Abstand > beim Überholen bzw. beim Vorbeifahren an stehenden > Fahrzeugen einhalten würden. > O.K. der ist in der STVO nicht genau geregelt, ausser > das 50cm Minimum sind! > Dazu eine Portion "Eigenschutz" in cm und schon ist > eine Autotür keine Gefahr mehr. > Eigentlich ganz einfach - oder?
Deine "Vorschläge" sind selten in die Tat umzusetzen.
Jedenfalls nicht in Großstädten.
(aber vielleicht kennst Du das nur von einem Dorf?)
Unter diesen Vorgaben ist Deine Schlusssatz eine Verhöhnung.
Die kann man nicht so stehen lassen.