neanderix schrieb am 17.August.2017, 21:28:15 in der Kategorie verkehr.kfz
Blitzermythen - gibt's die?
> >Mythos 3: Der Fahrer muss auf dem Blitzer-Foto zu erkennen sein > > Das stimmt nicht in Österreich. > Hier muss der Fahrer nicht erkennbar sein, sondern nur das Nummernschild.
so auch in D. aber
> Die sogenannte Anonymverfügung wird dabei erstmals an den > Zulassungsbesitzer ausgestellt. Weigert sich der Zulassungsbesitzer zu > zahlen, kommt es zuerst zum Verfahren der Lenkererhebung. Da der > Zulassungsbesitzer immer wissen muss, wer sein Fahrzeug lenkt, ist er damit > auch in der Pflicht, den Lenker anzugeben (§ 103 Abs 2 KFG ).
Hier in D gilt, dass der Halter die aussage verweigern kann, wenn er nahe Verwandte (Frau, Kinder, eigene Geschwister) belasten würde.
Allerdings wurde im Artikel auch auf die mögliche Folge hingewiesen: Die FS-Behörde kann dann eine Fahrtenbuchverfügung erlassen.
Und das Fahrtenbuch widerspricht laut BGH nicht dem Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss (obwohl es sehrwohl genau das tut, aber Juristerei hat nichts mit Logik oder gar gesundem Menschenverstand zu tun - wenn ein Richter sagt, dass grün == gelb ist, dann ist das so :()