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cebe2004 schrieb am 30.July.2017, 22:00:09 in der Kategorie ot.haushalt

Dachausbau, zweiter Rettungsweg

Ich möchte ein Dachgeschoss in einem 6-Fam-Haus aus den 60ern ausbauen.
Dabei komme ich bei ein paar Themen irgendwie logisch nicht klar.
Der Ausbau ist in den Bauunterlagen einschl. Teilungserklärung drin und genehmigt. Alle notwendigen Arbeiten dürfen ausgeführt werden.
Mein Gegenüber auf der anderen Seite hat das (spiegelbildlich) irgendwann 1999 getan, damals einen Bauantrag gestellt, dieser ist genehmigt. Dabei wurden sowohl ein Dachfenster auf seiner Seite als auch ein Giebelfenster (auch auf meiner Seite), welches noch nicht existiert, als zweiter Rettungsweg eingezeichnet und so genehmigt. Dieses Giebelfenster ist irgendwo unter 12 und über 8m hoch. Nun ist die Baugenehmigung ja nach 3 Jahren abgelaufen. Auf dem Amt sagte man mir aber, ich könne mich auf den letzten genehmigten Stand berufen (einschl. 2. Rw) und müsse nur für ein anderes Giebelfenster (Rechteck anstelle Trapez) und andere Treppe einen Bauantrag stellen. Nur für ein anderes Fenster und eine andere Treppe (gerade anstelle abgewinkelt, Bodenöffnung an gleicher Stelle) einen Bauantrag? Beide sind doch genehmigt? Und der 2. Rw? Neuerdings darf der wohl nicht höher als 8m sein und ich müsste dann zum Dachfenster Stufen auf dem Dach anbringen, einschl. Geländer? 4-5m Stufen und 1-2 Geländer von 1m Höhe? Das kann es ja nicht sein. Dann sagte er mir, wenn auf dem Platz an der Giebelseite nicht geparkt wird, könnte die Feuerwehr ja von dort an das Giebelfenster ran, auch wenn es höher als 8m ist. Dort wird nicht geparkt, ist ein Garagenvorplatz. Und mir kann doch keiner erzählen, dass die Feuerwehr in einer Großstadt in BW nicht höher als 8m kommt.
Ich will echt nichts falsch machen, schon gar nicht beim Brandschutz etc., aber das verstehe ich nicht.

So viele Fragezeichen.

Carsten
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