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MudGuard schrieb am 15.July.2017, 22:02:37 in der Kategorie ot.haushalt

Apotheken- Medikamentenfrage.

> > Das "Kreuz" auf dem Rezept gilt lt Aussage generell nicht (nehr) bei
> > gesetzlichen Krankenkassen,
>
> Das ist falsch. Zumindest bei meiner Stammapotheke bekomme ich genau das
> medikament, dass der Arzt verordnet hat, sofern er "aut idem" angekreuzt
> hat

aut idem: aut = oder, idem = dasselbe, das gleiche ==> "oder das gleiche".

M.E. müßte daher bei angekreuztem "aut idem" auch "das gleiche", also gleicher Wirkstoff, aber anderer Hersteller erlaubt sein.
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