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RoyMurphy schrieb am 26.June.2017, 18:10:50 in der Kategorie nt.netz-treff

Drohnen vs. Notarzthubschrauber

> Leider war der Pilot trotz Lautsprecherdurchsage nicht aufzufinden.
>
> Trottel gibt's, die gibt's gar nicht.

Da wiehert zwar der Amtsschimmel vor Bürokratenfreude, aber wenn den Luftikussen nicht anders beizukommen ist, dann ...

- werden Drohnen, die nicht als Spielzeug zu deklarieren sind (Größe, Leistung, Flughöhe und Flugweite...), als Luftfahrzeuge meldepflichtig.
- müssen "Piloten" beim Landratsamt (Führerscheinstelle oder andere geeignete Behörde) einen Drohnen-, Drachen- und Modellflug-Schein erwerben.
- erhält jede Drohne eine Registriernummer (ggf. von der Flugscheinstelle), deren Codierung per GPS geortet werden kann (ggf. von der Luftüberwachung der Polizei/Bundeswehr/Verkehrswacht), verbunden mit einer (happigen!) Sonderprämie zur Haftpflichversicherung.
- gibt die Drohne bei Gefahr Licht- und Tonsignale von sich (ausgelöst über Feuerwehr-/Polizei-/Rettungs-Funk), um den Piloten zur Umsteuerung oder Landung zu veranlassen.
- kann bei Behinderung öffentlicher oder sozialer Dienste ein "Drohnenfänger" eingesetzt werden - vgl. entsprechende Module in SciFi-Filmen  ;-) . Dann gibt's Beschlagnahme und Flugscheinentzug, sowie ein Bußgeld - alternativ Sozialstunden - im Gegenwert des Kaufpreises des unbedacht oder fahrlässig eingesetzten Fluggeräts.
- gelten bei Sach- oder Personenschäden die einschlägigen Haftungs- und Strafgesetze.

Btw.: Da dürfte man bloß die Diskussion um die Fahrrad-Pflichtversicherung mit Kennzeichen wie bei Mofas wieder aufnehmen, die ja vor allem in Fußgängerzonen oder auf zu schmalen Radwegen oder im allgemeinen Straßenverkehr ihr Unwesen treiben, da bisher weitgehend anonym und daher schwer zu ermitteln, geschweige denn einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu überführen sind.
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