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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 26.June.2017, 15:03:51 in der Kategorie nt.netz-treff

Drohnen vs. Notarzthubschrauber

> Wenn der über Kamera flog, hat der nichts gehört.

Deswegen ist das Kamera-Fliegen ohne direkten Sichtkontakt in Deutschland verboten. Wie das in A ist weiß ich nicht, in CH ist das z.B. erlaubt.

> Da hilft nur dann ein Störsender oder die Polizei bzw. Jägerei mit Kaliber
> 12.

Quatsch. Man kann doch nicht einfach mit scharfer Munition in der Gegend herumballern. Schon gar nicht wahlfrei irgendwo über bewohntem Gebiet. Schon mal etwas von Ballistik gehört?

> Das dann seine teure Drohne wegen einem Notfall vom Himmel geholt wurde,
> dass dürfte dann auch ein Richter einsehen.

Von wegen. Der wird fragen: "Wer war das mit dem Gewehr oder Störsender?" und dann kriegt derjenige eins auf den Sack, dass es sich gewaschen hat.
Man kann doch nicht einfach über bewohntem Gebiet aus was weiss ich wieviel 'zig Meter einen Flugkörper einfach so abschiessen oder zum Absturz bringen, selbst wenn der da nichts zu suchen hat. Wer soll im Ernstfall für die eventuellen Schäden oder Verletzungen bei dem Absturz oder durch den Beschuß aufkommen?
Da müssen ganz andere Abfangmethoden und rechtliche Mittel her, welche bereits in Entwicklung/Prüfung sind und auch mit Sicherheit bald kommen. Diese Drohnen spriessen ja wie Pilze aus dem Boden und jeder Heiopei ohne Ahnung, Schulung oder mglw. gar ohne Versicherungsschutz fliegt damit unerlaubt über oder in bewohntem Gebiet.
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