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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 02.June.2017, 23:26:54 in der Kategorie ot.haushalt

Ich fasse es nicht ...

> Ich dachte, man könne sowas wegen Geringfügigkeit einstellen.

ja, das hätte die Staatsanwaltschaft tun können.

Aber ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft geht's nicht (siehe §153 StPO).

Aber die hat ja offensichtlich kein Interesse, wenn die nach dem Urteil vor die nächsthöhere Instanz ziehen ...
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