> > Wenn du seine Daten und ladungsfähige Adresse hast, reicht das doch.
> Nöö, er kann später doch alles bestreiten oder einen guten Zeugen bringen,
> dass er anderswo gewesen war.
Schon mal was von Metadaten gehört
>
> > Mehr macht die Polizei doch auch nicht.
> Schon mal den Ausdruck "aktenkundig" gehört?
Ja. Eine "Nummer" bekommt der Vorgang erst mit Aufnahme der Zeugenaussage.
>
> > Eine Zeugenaussage kann man auch Tage spater machen.....
> Schon mal den Ausdruck "Vergesslichkeit" gehört?
Ja - das tut aber hier nichts zur Sache.
mündliche Aussagen vor Ort haben eh keine Relevanz.
Eine Vernehmung und auch Zeugenaussage geschieht im Regelfall nie am selben Tag.