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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 27.May.2017, 15:35:25 in der Kategorie ot.politik

Fahndungsfoto

> Das ist ein zweischneidiges schwert!

Eigentlich nicht. Rechtlich ist das ziemlich eindeutig.

> Nur "Festhalten" halte ich da für sicherer.
> Meist reicht das auch.

Ich stelle mir gerade vor, ich erwische einen Einbrecher auf frischer Tat. Soll ich ihn bitten Platz zu nehmen, eine Tasse Tee anbieten, bis die Polizei eintrifft und ihn bis dahin zu einer Partie Scrabble einladen?

> Es gibt Richter, die sehen das private Festnehmen unf Fesseln eines
> Verdächtigen kritisch.

Nöö, die rechtliche Grundlage spricht für den Festnehmenden.

> Außerdem hat dann der Privat Festgenommene Möglichkeiten, mit einem Anwalt,
> dagegen zu Klagen, in Sachen Feriheitsberaubung etc.
> Dann hat man dann auf jedenfall Ärger.

Das würde ich aber wirklich ganz entspannt sehen. Rechtlich keine Handhabe, es sei denn, man schlägt über die Stränge (mit der Eisenstange den Einbrecher halbtot schlagen).

Das Jedermann-Festnahmerecht ist sogar in der Strafprozessordnung geregelt. Vielen ist das nicht klar, weil sie denken, dass das ausschließlich Vollzugsbeamten vorbehalten ist.
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