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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 24.May.2017, 12:36:37 in der Kategorie ot.politik

Fahndungsfoto

> wer hat uns eigentlich eingebrockt,
> dass man Leute die gegen Vorschriften und gegen Gesetze handeln, nicht
> fotografieren
> und das Foto mit einer Beschreibung der Tat veröffentlichen darf?

Zum Bleistift das Grundgesetz bzw. dessen Artikel mit dem "Anrecht auf das eigene Bild" und andere Gesetze, wie z.B. gegen Verleumdung, Übler Nachrede etc.

Denn wenn so ein "Privates" Fahndungsplakat rauskommt und öffentlich sichtbar irgendwo hängt, dann gibt das mit Sicherheit sehr viel Ärger!
Und noch mehr Ärger, wenn sich herausstellt das man mit dem Bild die falsche Person verunglimpft und öffentlich bloß gestellt hat!
Da reicht die Jahrespacht eines ganzen Schrebergartenvereins nicht, um das wieder gut zu machen!

Anders bei Fahndungsplakaten der Rechtsorgane, die sind dann angeordnet wurden und rechtlich abgesichert.

Deshalb bei privaten "Fahndungsplakaten" ja kein Foto und keinen Namen verwenden!
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