neanderix schrieb am 14.May.2017, 20:49:07 in der Kategorie ot.haushalt
Dichtungen gesucht – Sondergröße
> > Die DVGW Zulassung hat rein gar nichts mit einer lebensmittelrechtlichen > > Zulassung zu tun. Nichts, rein gar nichts. > > Denn dafür ist der DVGW gar nicht zuständig. > > Das Lebensmittel Trinkwasser darf nur mit Materialien in Verbindung kommen > welches eine DVGW Zulassung hat.
Richtig.
Das lässt aber den Schluss zu einer allgemeinen lebensmittelrechtlichen Zulassung NICHT zu.
> Schmutzfänger aus Rotguss hat die DVGW Zulassung > Das absolut identische Teil ( sogar vom selben Hersteller) aus V4A hat > diese Zulassung nicht. > > Nun musst du dem Betriebsleiter eines größeren Lebensmitelbetriebes > erklären, warum man nicht das "edlere" VA Teil einbaut sondern das > Rotgussteil - obwohl in der sauren Umgebung des Einbauortes außen Grünspan > entsteht.
Nein. Den obwohl das V4A Bauteil keine DVGW-Zulassung hat, kann es sehrwohl eine lebensmittelrechtliche Zulassung haben.
Mit solchen Fällen hatte ich während meiner Zeit im SHK-Großhandel und auch in meiner Zeit im Technischen Großhandel öfters zu tun.
> Die genannte OHA Dichtung hat eine DVGW Zulassung > Eine von den Maßen identische Gummidichtung würde jeder Laie für deutlich > geeigneter halten. Nur haben Gummidichtungen keine DVGW Zulassung weil dort > bekanntermaßen oft eine Verkeimung entsteht.
Wenn "Gummi"dichtungen keine DVGW-Zulassung hätten, gäbe es derzeit keinen Pressfitting am Markt, der eine DVGW-Zulassung hätte. Aaber auch praktisch kein Absperrorgan, das eine solche hätte, denn egal ob SBR, NBR, oder EPDM - das sind alles Werkstoffe, die unter den Oberbegriff "Gummi" fallen.
Und übrigens ist Verkeimung nichts was nur bei "Gummi" entstehen kann, davor ist kein Dichtungswerkstoff gefeit.