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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 01.April.2017, 09:52:13 in der Kategorie verkehr.kfz

Ist es in D. möglich, keinen KFZ-Versicherungsschutz zu haben?

> Der Freund meiner Tochter hat zum 1.1. seine PKW-Versicherung gekündigt,
> und die Einzugsermächtigung widerrufen.
>
> Gleichzeitig hat er das Auto bei einer anderen Versicherung gemeldet, von
> dort hat er auch eine Versicherungspolice bekommen.
>
> Die Kündigung bei der alten Versicherung hat er per e-Mail gemacht, und
> diese dummerweise an eine falsche Adresse geschickt (secure statt secur) so
> dass die alte Versicherung nichts von der Kündigung wusste.
>
> Weil sie dann aber die Beiträge nicht abbuchen konnte bzw. zurückgebucht
> wurde, hat die alte Versicherung IHRERSEITS gekündigt und mitgeteilt, dass
> die Zulassungsstelle informiert wird.
>
>
> Gestern war dann aus unerfindlichen Gründen eine Beitragsrückzahlung der
> NEUEN Versicherung auf dem Konto.
>
> Kann dadurch der Versicherungsschutz bei der Neuen irgendwie hinfällig
> geworden sein?
> Irgendeine sonstige Mitteilung per Brief oder so ist nicht gekommen.
>
> Am Montag könnte man das bestimmt telefonisch klären, aber für heute war
> eine längere Autoreise geplant, und jetzt trauen die sich nicht zu fahren!

Bei einem Versicherungswechsel geschieht (im Hintergrund) normalerweise folgendes:

Die Versicherung, bei der gekündigt wird, meldet dies an die zuständige Zulassungsstelle.
Die Versicherung, bei der der neue Vertrag gemacht wird, meldet dies an die zuständige Zulassungsstelle, und fragt bei der vorherigen Versicherung wegen der Schadensfreiheitsklassen an.
Die alte Versicherung rückt die Information an die neue raus, und der Vertrag kommt zustande.
Liegt der Zulassungsstelle zur Kündigungsmeldung auch die Meldung über den neuen Vertrag vor, ist alles ok.

Fehlt zur Kündigung die Neuanmeldung, und das Fahrzeug ist nicht abgemeldet, rücken nach einiger Zeit *) Leute des Ordnungsamts oder andere kommunale Beamte aus, um das Kennzeichen ungültig zu machen.

In Deinem Fall:
mangels (wirksamer) Kündigung hat die alte Versicherung keine Meldung an die Zulassungsstelle geschickt (warum auch, gab ja keinen Anlaß).
Die neue Versicherung wird vermutlich auf Ihre Anfrage bzgl. Schadensfreiheitsklassen von der alten Versicherung eine Antwort a la "geht Dich nichts an, der Vertrag bei uns läuft weiter" bekommen haben.
Und von der Zulassungsstelle dürfte die neue Versicherung eine Meldung erhalten haben a la "Achtung, alter Vertrag ist nicht abgemeldet".
Daraufhin wird die neue Versicherung den Vertrag storniert und die überwiesene Zahlung rückabgewickelt haben.
Dazu hätte es m.E. aber auch Kommunikation mit dem Kunden geben müssen.

Die alte Versicherung wird wegen Nicht-Bezahlung den Vertrag storniert haben. Aber auch dazu hätte es Kundenkommunikation (Aufforderung zur Zahlung, Kündigung) geben müssen.
Es sei denn, die AKB enthalten Klauseln, daß bei Nichtbezahlung der Beiträge automatisch storniert wird.
Die alte Versicherung hat dann vermutlich auch die Meldung an die Zulassungsstelle gemacht, daß die Versicherung beendet ist.




*) IIRC besteht ein minimaler Versicherungsschutz bis zu 30 Tage nach Vertragsablauf (also nur Haftpflicht mit den Mindest-Deckungssummen, keine Kasko), daher rücken die Leute erst nach einiger Zeit aus.
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