> > > "Gibt's für Überfahren von Rot 10, 30 oder
> > > 60 € Strafe?" - Und richtig ist: 100-120. .
> >
> >
> > vielleicht ist es noch aus den Zeiten: "Gibt's für Überfahren von Rot
> 10,
> > 30 oder 60 DM Strafe?"
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> Nein, zumindest nicht durchgehend. Bei mindestens einer Auswertung einer
> Frage wurde auf eine geänderte Gesetzeslage seit 2013 hingewiesen.
Auch bei der ersten Frage (Erwachsener, der Kind begleitet, darf auf Bürgersteig) hat sich die Gesetzeslage erst Ende 2016 geändert.
Wobei da in der Erklärung auch fehlt, daß Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren müssen.