> > meiner Ansicht nach ist freihändig fahren nicht explizit
> > verboten.
>
> §23 StVO, Abs. 3
(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Tatsächlich - das hatten die ja nichtmal in der Lösung gebracht!