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Nachricht aus dem Archiv

Madnex schrieb am 10.March.2017, 19:04:22 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> In dem Fall eines sog. OEM-Produktes kann ich selber als Endverbraucher gar
> nicht bei Samsung reklamieren.
> Das könnte nur der Händler oder dessen Großhänlder.

Wenn du hiermit auf das Zitat und den verlinkten Artikel in meinem vorherigen Beitrag eingehst, das sollte neanderix nur zeigen, dass der Händler mit der Herstellergarantie im Grunde nichts zu tun hat. Das war nicht direkt auf deinen Fall bezogen. Auch ansonsten ist der Disput zwischen neanderix und mir (zumindest von meiner Seite aus) eher allgemein verfasst.

> Und genau das ging aus der Beschreibung dieses Artikels bei Amazon nicht
> hervor!
> Ich wendete mich zuerst direkt an Samsung Deutschland, obwohl es da diese
> Artikelnummer nicht gab und bekam dann prompt auch die Answort, dass es
> sich um ein OEM-Produkt handele und ich bei Samsung Semiconductor irgendwo
> in Asien reklamieren müsse.
> Und von denen kam die Antwort das Endverbraucher dieses Teil nicht
> reklamieren können, es aber 12 Monate Garantie gebe, die man aber nur als
> Händler oder Großhändler einfordern kann.
>
> Somit habe ich zwar Garantie, aber kann sie wegen Typen nicht einfordern.

Auch wenn du dies nicht hören möchtest, so Leid es mir für dich tut, da hast du einfach Pech gehabt. Streng genommen hast du keine Garantie, denn die Herstellergarantie wird bei OEM-Produkten vom Hersteller gewöhnlich nur dem direkten Abnehmer gewährt. Dieser Abnehmer kann seinem Kunden (was ein Endkunde oder auch Händler sein kann) wiederum von sich aus eine Garantie gewähren oder auch nicht. Wenn er das nicht tut, ist hier schon Ende der Fahnenstange bzgl. Garantie. Dann bleibt nur noch die gesetzliche Gewährleistung und das für alle folgenden Zwischenhändler und dem Endkunden.

Was ihr mal verstehen müsst, ist, dass Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene paar Schuhe sind. Die sind voneinander völlig unabhängig. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die parallel zur Gewährleistung besteht. Der Händler ist nicht dazu verpflichtet eine eigene Garantie anzubieten oder die Herstellergarantie an den Endkunden weiterzugeben. Da kannst du dich auch weiterhin noch grün und blau ärgern (was ich durchaus nachvollziehen kann). Es ändert aber nichts daran.

Du hast doch sicherlich auch noch HDDs. Überprüfe doch mal anhand der Seriennummer (kann man z.B. mit CrystalDiskInfo auslesen) über die Webseite des Herstellers (als Beispiel hier WD), ob die eine Herstellergarantie haben. Seit einigen Jahren ist es nämlich Gang und Gäbe von den Händlern, dass sie auch grauimportierte Festplatten verkaufen, die in unserer Region ebenfalls keine Herstellergarantie haben. Und das kommt nicht mal so selten vor (schau mal hier). Die Chancen stehen (leider) nicht schlecht, dass ein Teil eurer Festplatten (für die, die hier mitlesen) keine Herstellergarantie haben. Also einfach mal überprüfen.

Einen Anwalt kannst du natürlich um Rat fragen. Was der dazu sagt, würde mich auch interessieren. Aber wegen 140 € vor Gericht ziehen? Ernsthaft? Bedenke auch, dass Anwälte davon leben. Denen ist es oft egal, ob du vor Gericht gewinnst oder verlierst. Ihr Geld bekommen sie so oder so und wenn sie dich vor Gericht vertreten natürlich mehr. Das solltest du wirklich im Hinterkopf haben, wenn der Anwalt deines Vertrauens den gerichtlichen Weg empfiehlt. Es sind natürlich nicht alle so. Schwarze Schafe gibt es aber überall.

Für deine nächsten Einkäufe, beschränke dich nicht nur auf Amazon. Du kannst natürlich letztendlich bei Amazon bestellen, informiere dich aber vorher über das Produkt und nutze auch Preisvergleichsportale, wie z.B. Geizhals.de. Dann wäre dir zu der Samsung SSD der Warnhinweise "Achtung: OEM-Produkt. Kein Support und Herstellergarantie für Endkunden!" aufgefallen. Nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Von daher das einfach mal für die Zukunft merken.
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