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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 10.March.2017, 16:31:22 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Das wird ihm wohl sehhr zu Herzen gegangen sein... :teufel:

Sicher  :angry:

Laut diversen Foren ist der Typ was seinen Service angeht ziemlich vorbelastet.
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Ich habe auch bei Idealo eine Bewertung eingestellt, welche scheinbar gelöscht wurde.
"Garantie oder kulanz wird anscheinend verweigert!:
Ich habe eine Samsung SM-951 SSD bei diesem Händler gekauft, ohne zu wissen, das es keine Ware ist, auf die Samsung Deutschland Garantie/Gewähr gibt.
Diese SSD ist nur nach 7 Monaten Defekt und der Shop verweist mich an den Hersteller, wohl wissend, das Samsung Deutschland nicht zuständig ist!
Zuständig wäre Samsung Semiconductors irgendwo in Asien.
Und die geben gegenüber Eindkunden keine Gewährleistung.
Somit müsste ich diese SSD über den Händler einreichen, der sie dann bei seinem Großhändler reklamieren müsste, der sie dann wiederum bei Samsung Semiconductor reklamieren muss.
Aber außer der Antwort das nach 6 Monaten Beweislastumkehr gilt, erhielt ich keine weitere Antwort.
Tja, wenn das nicht gegen deutsches verbraucherrecht verstößt?
Und genau das lasse ich demnächst meinen Anwalt klären."

Und noch ein Link
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