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Hackertomm schrieb am 10.March.2017, 15:28:45 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Du hast mich vielleicht auch missverstanden. Ich meinte nicht, dass der
> Händler über den Anspruch des Endkunden auf die Herstellergarantie
> entscheidet. Er kann aber sehr wohl entscheiden, ob er sich für den
> Endkunden mit dem Hersteller in Verbindung setzt und das "vermittelt".

Ich habe mich 3x über Amazon mit dem Händler in Verbindung gesetzt und bin regelrecht abgewimmelt worden und das 3.Mal hat er nicht mehr geantwortet, weshalb ich auf den Shop ja so sauer bin!
Unter Service verstehe ich leider etwas anderes!
Letzte Anwort Sinngemäß " Was wollten sie, das teil ist nach 7 Monaten Defekt, also gilt beweislastumkehr, sie müssen also ertmal den Nachweis erbringen das sie bei Lieferung schon Defekt war".

Vermutlich ist es auch ein "Grauimport".

Den Shop selber nenne ich bewußt nicht, denn der könnte mich u.U. verklagen, denn die Buerteilung des Artikels fiel recht mies aus.
Auch in einem anderen Bewertungsportal.
Aber das Produkt ist das hier, nur in 256GB Ausführung.
Die Shops die da angeben sind, sind nicht die Shop, mit dem ich Ärger hatte.

PS. Von OEM Artikel steht aber auch hier nichts!

Wenn das Teil nicht in der Kompatibilitätsliste zu meinem Board nicht drin gestanden hätte, dann würde ich es gar nicht erst gekauft haben.
Denn zu meinem Board habe ich nur Teile gekauft die 100% auf den Kompatibilitätslisten zu meinem Board standen.

Wie jetzt als Ersatz für die Defekte Smasung, eine Plaxtor M6, die fast nicht mehr zu bekommen war.
Ist zwar nur eine PCI Express 2x, aber immer schon etwas schneller wie SATA3.
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