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Nachricht aus dem Archiv

Madnex schrieb am 06.March.2017, 07:32:26 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Und unabhängig von all deinen Tipps glaube ich immer noch nicht dass es
> rechtens ist, wenn mir ein Händler durch nichtstun die in anspruchnahme
> einer Herstellergarantie verunmöglicht.
> Und sollte es wider erwarten doch so sein ist das eine lücke, die
> schleunigst abgeschafft gehört.

Dann kümmer dich doch darum, denn es ist so. Ob du es glauben willst oder auch nicht. Es obliegt schließlich dem Hersteller, ob er eine Garantie für den Endkunden anbietet oder nicht. Macht er das, so kann der Endkunde sich direkt an den Hersteller wenden. Macht er das nicht, muss er den Umweg über den Händler nehmen. Der ist aber nicht dazu verpflichtet sich darum zu kümmern. Macht er es dennoch, so ist es reine Kulanz. Du würdest ja schließlich auch nicht für die Versprechen eine Dritten gerade stehen wollen. Oder etwa doch? Bedenke, manche Hersteller geben 10 Jahre (und mehr) Garantie. Die Garantieabwicklung bedeutet für Händler immer Zeit- und Kostenaufwand, was ihnen keiner ersetzt.

Nochmals. Der Händler verunmöglicht hier gar nichts. Der Hersteller entscheidet durch seine Garantiebedingungen, ob er mit den Endkunden direkt was zu tun haben möchte oder nicht. Und das ganz unabhängig davon, ob man ein OEM-Produkt kauft oder nicht.

Beschäftige dich doch endlich mal mit diesem Thema und lies dich ein! Dein ständiges "ich glaub das nicht", bringt dich auch nicht weiter. Einfach mal ein wenig Eigeninitiative zeigen. Google ist dein Freund.
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