Madnex schrieb am 05.March.2017, 15:12:33 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> Du meinst also, wenn der Hersteller sagt "müssen sie über den Händler > einschicken" und der Händler sich weigert, > dann ist das eben so und der kunde hat eben Pech? > ich bezweifle, das unser Verbraucherrecht diese Sichtweise hergibt ...
Das kannst du gerne bezweifeln, es ist aber so. Garantie ist immer eine freiwillige Sache, entweder des Hersteller, dann nennt man es Herstellergarantie, oder des Händlers, dann Händlergarantie (bitte nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung zusammenwerfen). Dabei muss der Händler nicht zwingend die Herstellergarantie übernehmen und an den Endkunden weitergeben. Das kann er machen wie er möchte. Maßgeblich für ihn ist immer nur die gesetzliche Gewährleistung sowie die eigenen Garantieversprechen (Händlergarantie).