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Nachricht aus dem Archiv

Madnex schrieb am 05.March.2017, 11:30:19 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Da der Händler mit seiner Ablehnung von Service und Gewährleistung auch
> gegen geltendes Recht verstößt, bin ich grade am Überlegen, ob es sich da
> lohnt, Schadenhöhe 140Euro, per Anwalt ein Fass aufzumachen.
> Der Händler wimmelt mich auf meine Frage Garantie? auf den Hersteller ab.
> Das 2. Mal mit der Antwort das Ding ist jetzt 7 Monate alt, ab 6Monate gilt
> Beweislastumkehr.
> Auf meine Antwort ich woll doch nichts vom ihm, außer das er das Teil als
> Händler bei Hersteller reklamiert, bekam ich dann keine Antwort mehr.
> Laut Bewertungen im Net, ist das das übliche Geschäftsgebahren dieses
> Shops.
> Garantie und Gewährleistung ablehnen und sich nicht mehr melden.
> Wenn ich mich recht entsinne verstößt das sogar gegen geltendes Recht.
> Aber da müsste ich mich erst mit einem Anwalt beraten.

Es ist zwar nicht die feine englische Art, die der Händler da an den Tag legt und er könnte durchaus ein wenig Kulanz zeigen, aber gegen geltendes Recht verstößt er nicht.

Die Herstellergarantie ist die eine Sache. Wenn du dir eine OEM-SSD kaufst, auf die Samsung zwar eine Garantie gewährt, aber nur gegenüber ihren direkten Vertragspartnern und den Endkunden davon ausschließt, hast du keine (Hersteller)Garantie, auf die du dich berufen könntest. Das Garantieversprechen stammt ja nicht vom Händler sondern von Samsung, aber das galt nicht für dich. Daher ist es das gut Recht des Händlers den Garantieantrag abzulehnen, da kein Garantieanspruch besteht.

Die Gewährleistung ist die andere Sache. Die beträgt in der EU für Verbraucher zwei Jahre. Die Beweislast dreht allerdings nach den ersten 6 Monaten, was du ja schon mitbekommen hast. Du musst also beweisen, dass der Kern des Mangels schon beim Kauf der SSD vorhanden war. Kannst du das nicht, hat der Händler das Recht den Gewährleistungsantrag abzulehnen. Insbesondere bei elektronischen Geräten ist das oft nur mit einem teuren Gutachten zu beweisen, was sich in den meisten Fällen nicht lohnt (wenn beispielsweise die Kosten für das Gutachten den Sachwert deutlich übersteigen).

Abgesehen davon gelten bezüglich der Gewährleistung zwischen Unternehmen andere Regeln. Zum einen beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwischen Unternehmen nicht zwei sondern nur ein Jahr und zum andern kann die Gewährleistung vertraglich auch komplett ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch für die Herstellergarantie. Auch die kann vertraglich ausgeschlossen werden. Weshalb wird das gemacht? Weil sie dann die Sachen günstiger bekommen. Auch kaufen Einzelhändler oft Überbestände von großen PC-Herstellern auf, die die Produkte in großer Stückzahl direkt bei Samsung, meist ohne Garantie/Gewährleistung, erworben haben. Auch hier hat der Händler keinen direkten Garantieanspruch gegenüber Samsung. Er hätte allenfalls Gewährleistungsanspruch gegenüber seinem direkten Vertragspartner, sofern das nicht ausgeschlossen wurde. Vielleicht weigert er sich deshalb die SSD an Samsung zu schicken.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dir natürlich Rat vom Anwalt holen. Andernfalls würde ich mir das schon sehr gut überlegen.
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