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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 04.March.2017, 11:50:03 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> > "Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei
> > Gefahrübergabe defekt gewesen ist - also praktisch, dass der Sachmangel
> von
> > Anfang an vorlag."
>
> Und wie willste das jetzt noch beweisen? Wenn die Ware bereits bei
> Gefahrenübergang defekt gewesen sein sollte, hätteste ja bereits damals
> reklamiert, oder?

Genau da liegt ja der Hase im Pfeffer!
Das Teil war ja gut 6 Monate einwandfrei, dann gab es seltsame Geräusche, wie wenn etwas durchbrennt, die Elektroniker wissen was ich meine.
Gerochen hat allerdings nichts und bei einer Sichtkontrolle im Inneren des PCs sah man ebenfalls nicht.
Selbst an der beschädigten SSD sieht na nichts und die habe ich mit der Lupe ganz genau angesehen!
Ich vermute das sich einer der Speicherbausteine oder Kontroler von der Platine ausgelötet hat, deshalb auch diese brizelnden Geräusche.
Ich habe diese SSD sogar mit einem Adapter im PCI-Express auf einem anderen Board getestet, die SSD ist defonitiv hinüber, denn sie wird nicht erkannt.
Das Board selber ist ohne Schaden, denn im M.2 läuft mittlerweile ein andere SSD, eine die sehr schwer zu bekommen war, weil es sie fast nirgends mehr gibt.
Eine PLEXTOR PX-G256M6e, so wie sie auch bereits in meinem Z97 Board verbaut ist und klaglos läuft.
Weshalb ich die auch wollte.
Die hat eine PCIe 2.x Anbindung und ist etwas schneller wie SATA SSDs.
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