Hackertomm schrieb am 04.March.2017, 11:40:24 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
Auf die Beweislastumkehr hat mich der Händler auch hingewiesen.
Deshalb nehme ich den Händler auch nicht unbedingt wegen Garatie in die Pflicht, denn der Artikel tat es ja gut 7 Monate.
Leider weigert er sich auf meine Bitte hin, den schadhaften Artikel an Samsung oder seinen Großhändler zu Schicken.
Bzw. verweigert jetzt komplett die Komunikation, denn meine letzte Anfrage blieb unbeantwortet.
Das letzte was ich las war, "Wir haben ihre Mail erhalten, bitte geben sie uns 2 Tage Zeit diese zu beantworten", eine Standardnachricht halt.
Das war am 20.02.2017, seitdem herrscht Funkstille!
Trotzdem ist in meinen Augen in der Pflicht, nämlich den Artikel zu Samsung oder seinem Großhändler zu schicken, ansonsten müsste ich den Kauf komplett rückgängig machen können.