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Nachricht aus dem Archiv

Berny schrieb am 04.March.2017, 00:15:03 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> "Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei
> Gefahrübergabe defekt gewesen ist - also praktisch, dass der Sachmangel von
> Anfang an vorlag."

Und wie willste das jetzt noch beweisen? Wenn die Ware bereits bei Gefahrenübergang defekt gewesen sein sollte, hätteste ja bereits damals reklamiert, oder?
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