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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 03.March.2017, 20:23:58 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechtsfrage

> Es gilt (ausnahmsweise, höhö) genau, was unser Hausdoc schrieb. Der Händler
> hat Gewähr zu leisten.
> Ich überleg jetzt nur, was wäre, wenn der Händler glaubte, du seiest kein
> Privatmann sondern ein Geschäftspartner. Für die gilt das
> Verbraucherschutzrecht ja nicht. Also wenn er das Angebot nur an
> Geschäftsleute richtete und du dich verstellt hast, könnte es schwierig
> sein.

Nein, ich trete bei Amazon immer als Privatmann auf!
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