Hackertomm schrieb am 03.March.2017, 20:23:58 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechtsfrage
> Es gilt (ausnahmsweise, höhö) genau, was unser Hausdoc schrieb. Der Händler > hat Gewähr zu leisten. > Ich überleg jetzt nur, was wäre, wenn der Händler glaubte, du seiest kein > Privatmann sondern ein Geschäftspartner. Für die gilt das > Verbraucherschutzrecht ja nicht. Also wenn er das Angebot nur an > Geschäftsleute richtete und du dich verstellt hast, könnte es schwierig > sein.
Nein, ich trete bei Amazon immer als Privatmann auf!