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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 03.March.2017, 17:56:48 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

Ich bin über deine Frage verwundert.

Daß das via Samsung nicht weiter geht ist klar: Du hast mit Denen kein Vertragsverhältnis .
Daß Samsung jedoch eine Garantiedatum nennt ist seltsam.


Ansprechpartner ist und bleibt der Händler - da kann der sich quer stellen wie er will.
Nachzulesen in BGB §437 + § 438

Wie hoch der Streitwert ist, ist hier unbedeutend.

Mit Amazon hast du auch nichts am Hut. Das ist nur eine Vermittlungsplattform. Du hast hier nichts dafür bezahlt - demnach dauch hier kein Vertragsverhältnis
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