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Hackertomm schrieb am 03.March.2017, 16:26:45 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

Ich muss zuerst etwas ausholen um den Hintergrund zur Frage etwas zu beleuchten.

Ich habe letztes Juni 2016 eine M.2 SSD über einen Amazon Händler erworben.
Diese SSD ist jetzt seit Anfang Februar 2017 Defekt.
Aber es ist kein Teil wo Samsung Deutschland wegen Garantie/Kulanz zuständig ist, sonder eines wo Samsung Semiconductor zuständig ist, wo immer die auch sitzen mögen.
Denn es handelt sich um kein Consumer, sondern ein Teil für PC-Ausrüster, was mir übrigens beim Kauf nicht bewußt war und auch keinen dementsprechenden Hinweis dazu gab!.
Laut Samsung Semiconductors hätte ich 12Monate Garantie, also noch bis Ende Juni 2017.
Nur kann ich das Teil nicht als Privatmann einschicken, dass muss über den Händler und/oder dessen Grosshändler gehen.

Und genau da hängt es, trotz mehrmaliger Kommunikation speist mich dieser Händler mit irgendwelchen Phrasen ab und meldet sich sogar auf eine Zweite Anfrage über Amazon gar nicht mehr.

Die Frage ist jetzt einfach diese, wie sieht es da rechtlich aus?
Sprich habe ich da Chancen dem Händler mit dem Anwalt beizukommen und mein Garantierecht einzufordern oder gar ganz vom Kauf zurückzutreten?
Denn so viel ich gehört bzw. Gelesen habe, ist der Händler in der Pflicht.
Sind zwar nur knapp 140 Euro Streitwert, aber ich bin nicht gewillt, da kampflos aufzugeben!
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