Manfred H schrieb am 01.March.2017, 13:08:42 in der Kategorie verkehr.kfz
Entscheidend sind Zwecke und Absichten.
Ich verstehe deine Erklärung und pflichte Dir bei.
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Vor mehr als 20 Jahren habe ich ein Kündigungsschutzklage über zwei Instanzen "ausgehalten".
Beim ersten Prozess hab ich mich nach 5min gefragt ob ich im richtigen Raum bin.
Was da die Juristen geredet haben konnte ich auf keinen Fall auf meine Arbeitsumgebung/platz beziehen.
Seither weiß ich auch um die mögliche unterschiedliche Bedeutung/Interpretaton eines einzelnen Wortes in Gesetzestexten.
Interessant auch, daß der Zweite am Rennen Beteiligte obwohl er denn Unfall nicht verursacht hat (somit niemand getötet) verurteilt wurde weil der Unfallverursacher seine Strafe bekommen hat. So hab ich es zumindest in einem Bericht gestern gelesen.