Adi G. schrieb am 01.March.2017, 12:54:21 in der Kategorie verkehr.kfz
Entscheidend sind Zwecke und Absichten.
> Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung auch in der Revision hält. Ich > denke nicht. > Was mir fehlt zu vorsätzlichen Mord ist der absichtliche Tötungswillen, der > ja definitiv nicht vorhanden ist.
Es ist Mord, ist da der Vorsatz wichtig? Keine Ahnung.
Im Gesetztestext steht nicht, dass es ohne Vorsatz kein Mord sein kann.
Das sollen die Juristen klären.